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   VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13   

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VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13 (https://dejure.org/2013,51596)
VG Halle, Entscheidung vom 28.11.2013 - 4 B 266/13 (https://dejure.org/2013,51596)
VG Halle, Entscheidung vom 28. November 2013 - 4 B 266/13 (https://dejure.org/2013,51596)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Es bestehen zwar vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. März 2013 (1 BvR 2457/08, Juris) verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung über das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA i.V.m. der Regelung über die Festsetzungsverjährung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG LSA.

    Dem entsprechend hat das Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08, Juris Rn. 49 ff.) Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Spiegelstrich 2 BayKAG (lediglich) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und dem bayrischen Gesetzgeber Gelegenheit zur verfassungsgemäßen Neuregelung gegeben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Soweit das OVG LSA in mehreren Entscheidungen vom 10. März 2011 (4 L 385/08 und 4 L 67/09) davon ausgegangen ist, dass diese Satzung keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die in den dortigen Verfahren streitgegenständlichen Beitragsbescheide bilde, war damit nicht die Feststellung der Nichtigkeit der Satzung verbunden.

    Vielmehr hatte das Oberverwaltungsgericht insoweit darauf abgestellt, dass nicht geprüft werden könne, ob der in der Satzung festgesetzte Beitragssatz von 14, 05 Euro je m 2 errechneter Geschossfläche (§ 8 Abs. 1 SBS 2008) gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA verstoße, weil nicht ersichtlich oder vom Antragsgegner in hinreichender Weise dargelegt sei, dass die Methodik der in der Beitragskalkulation vorgenommenen Flächenermittlung für das Verbandsgebiet fehlerfrei sei ( OVG LSA, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 - Juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Soweit das OVG LSA in mehreren Entscheidungen vom 10. März 2011 (4 L 385/08 und 4 L 67/09) davon ausgegangen ist, dass diese Satzung keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die in den dortigen Verfahren streitgegenständlichen Beitragsbescheide bilde, war damit nicht die Feststellung der Nichtigkeit der Satzung verbunden.

    Dabei muss es sich um eine wirksame Satzung handeln, die der Herstellung der Anschlussmöglichkeit bzw. dem Entstehen der Vorteilslage nachfolgen kann, ohne sich Rückwirkung beimessen zu müssen (OVG LSA, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 67/09 - Juris Rn. 43, ständige Rechtsprechung).Nach diesen Regelungen begann die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2008 und lief bis Ende 2012, so dass der streitgegenständliche Bescheid des Antragsgegners vom 14. Dezember 2012 innerhalb dieser Frist erging.

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13

    Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Im Hinblick darauf dürften auch diese landesrechtlichen Vorschriften gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen (zur vergleichbaren Regelung in Brandenburg: BVerfG, Beschluss vom 03. September 2013 - 1 BvR 1282/13 -), soweit sie die Fallkonstellationen regeln, dass die erste wirksame Beitragssatzung der Begründung der Vorteilslage nachfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - 15 A 2880/96

    Kanalanschlußbeiträge

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Zum anderen dürfte es auch nicht dahingehend ausgelegt werden können, dass es auf den Zeitpunkt ankomme, in dem die Gemeinde erstmals eine Beitragssatzung in Kraft setzen wollte mit der Folge, dass sich bei Ungültigkeit dieser Satzung eine später erlassene gültige Satzung Rückwirkung auf diesen Zeitpunkt beimessen muss, um eine Beitragspflicht für die bereits vorher anschließbaren Grundstücke begründen zu können (OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - Juris zum nordrhein-westfälischen Landesrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Ausgleichsbetragsbescheids

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird, dass also gleichsam der Gesetzgeber die von ihm getroffene Regelung nach der verfassungskonformen Auslegung "inhaltlich nicht wieder erkennt" (OVG Münster, Urteil vom 30. April 2013 - 14 A 207/11 - Juris Rn. 51 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93

    Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Das Tatbestandsmerkmal "frühestens mit dem In-Kraft-Treten der Satzung" dürfte zum einen nicht dahingehend ausgelegt werden können, dass spätestens zu dem Zeitpunkt des Entstehens der Vorteilslage eine wirksame - gegebenenfalls rückwirkende - Beitragssatzung in Kraft gesetzt sein müsse (OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - Juris zum niedersächsischen Landesrecht).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Abgabensatzung auszugehen sein (OVG Münster, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - Juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 23 CS 01.2361 - Juris Rn. 22, 28; OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - Juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Abgabensatzung auszugehen sein (OVG Münster, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - Juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 23 CS 01.2361 - Juris Rn. 22, 28; OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - Juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13
    Denn die Ausgestaltung des Maßstabs darf nicht dazu führen, dass Grundstücke, deren Gebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoss versehen sind, das kein Vollgeschoss ist, aufgrund ihrer Lage außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans bei der Veranlagung gegenüber Grundstücken in beplanten Gebieten benachteiligt werden, obwohl sich das Maß der baulichen Nutzung nicht von den Gebäuden unterscheidet, die im beplanten Bereich mit einem ausgebauten Dachgeschoss ausgestattet sind, das kein Vollgeschoss beinhaltet (vgl. OVG LSA, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - Juris).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • VGH Bayern, 17.12.2001 - 23 CS 01.2361
  • VG Halle, 26.06.2003 - 4 A 420/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 - BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013, a.a.O.; VG Halle, Beschl. v. 28. November 2013 - 4 B 266/13 - VG A-Stadt, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 9 B 16/14 -, jeweils zit. nach JURIS; OVG Sachsen, Beschl. v. 25. April 2013, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 16. Juli 2014 - OVG 9 N 69.14 -, zit. nach JURIS; Driehaus, KStZ 2014, 181, f., m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs zu der Regelung (LT-Drs 2/3895 vom 26. August 1997, Seite 7; vgl. weiter Begründung des Gesetzentwurfs zu der ab 1999 geltenden Neuregelung in LT-Drs 3/919 vom 28. Januar 1999, Seite 5) und entspricht dem prinzipiellen Zweck des Gesetzes (so auch VG Halle, Beschl. v. 28. November 2013, a.a.O.; VG A-Stadt, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 9 B 16/14 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 41a, S. 22/27).

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